Die Präqualifizierung

Mit dem Präqualifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.

Gesetzlich geregelt ist die Präqualifizierung im Sozialgesetzbuch (§126 SGB V).

Aufgrund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) vom 20.04.2017 wurde ein Akkreditierungs- und Zertifizierungssystem zur Sicherstellung der obigen Voraussetzungen eingeführt.

Nunmehr dürfen nur noch Präqualifizierungsstelle tätig sein, die von der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditiert sind.

Die Präqualifizierungsstelle TQCert GmbH ist seit dem 23.04.2019 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt 5 Jahre.

Im Zertifizierungsverfahren der TQCert GmbH werden die Leistungserbringer auf die grundsätzliche Eignung zur Erbringung der Versorgungen geprüft. Sie erhalten hierüber ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Während der Laufzeit unterliegt der Leistungserbringer einer Überwachung durch die Präqualifizierungsstelle.

Die Regelwerke

Die Präqualifizierungsstelle TQCert GmbH ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gemäß §126 Absatz 2 Satz 9 akkreditierte Zertifizierungsstelle. Sie prüft Leistungserbringer auf Konformität mit den Anforderungen an Leistungserbringer nach §126 Absatz 1 Satz 2 SGB V.

Grundlage der Präqualifizierung sind die folgenden Regelwerke, sie sind für beide Seiten verbindlich. 

Die rechtliche Absicherung der beiderseitigen Verpflichtungen erfolgt durch einen Vertrag zwischen der Präqualifizierungsstelle und dem Präqualifizierungskunden.